Trash - Online   
    oder    
   Take the Bread and Dip  

   

     
Über mich
Diverses
Keltisch
City Tours
Reisen
Spanien
Informationen
Spanien 2004
Aufbruch
Die Papiere
Papiere 2
Die Schule
Das Jahr
Die Fotos
Events 2004
Gastro Galiza
Portugal
Fratello's
¡en español!
¡en galego!
Sitemap

Meinweb
Blog
Asien Fotos
Mein Balkon
Papiere gibt es auch in der Schweiz
Zurück in der Schweiz und vor dem Fernseher rollend und geniessend erhole ich mich von den Strapazen der Rückreise. Am Zoll gab's auch keine Probleme. Zu meinem Berg von Gepäck auf den runtergeklappten  Rücksitzen fragte der Zollbeamte nur: "Haben Sie was dabei?". Und ich entgegnete: "Schinken, Käse und Wein, aber alles im Limit.". Er: "Gute Weiterfahrt."  
Stimmte so ja auch, trotzdem wäre es sehr mühsam gewesen, für eine allfällige Kontrolle alles aus- und wieder einzuladen.

Ich machte zuerst mal eine kurze, erholende Pause, begann mit der Stellensuche, suchte mir ebenfalls eine neue Wohnung und zog dort nach kürzester Zeit schon ein.
Am 28. April meldete ich mich bei RAV und Kasse und die offizielle Anmeldung erfolgte auf den 1. Mai.

Nach einem tollen Gespräch mit einer hochmotivierten, supernetten RAV Mitarbeiterin wurden meine Papiere an die Kasse in Pratteln weitergeleitet, und dann ging's los!

Nach wenigen Tagen fand ich im Briefkasten das Schreiben der Kasse aus Pratteln, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Unterlagen fehlen würden. Also rief ich an und fragte nach. Was mir dann erzählt wurde, kann ich nicht mehr mit genauem Wortlaut weitergeben, aber sinngemäss lautete die Botschaft so:

Da ich in Spanien die Sprache lernte, muss ich beweisen, dass ich so und so viele Stunden während so und so vielen Tagen / Monaten die Schule besuchte. Meine Abschlusszertifikate reichen dazu nicht aus, es wird eine Bestätigung des Attestierens am Unterricht verlangt. - Natürlich nicht nur das spanische Original, sondern ebenfalls die juristisch beglaubigte Übersetzung. (Wieso nur kommt mir das so bekannt vor?!?)
Und das über den Zeitraum von 367 Tagen.

Nun, solche Papiere habe ich nicht und werde ich vermutlich auch nicht auftreiben können, da in Spanien Sommerschulferien von drei Monaten Dauer bestehen. Dass ich die Sprache auch in den Ferien anwende, höre, lese und lerne, interessiert die schweizer Kassenangestellte nicht. Sie meinte nur: "Keine Bestätigung, kein Geld!".

Nun, ich fragte nach wie denn das Weltreisende machen würden, schliesslich sind diese unter Umständen auch etwas länger als ein Jahr unterwegs, und diese haben ja schon gar nicht die Möglichkeit solche Unterlagen vorzulegen.
Die Kassenangestellte, es juckt mich hier den Namen zu nennen, meinte: "Diese bringen eine Kopie des Passes und der Flugtickets.".
Nun gut, wer sich den Plausch erlaubt ein Jahr nichts zu tun, muss das zwar auch beweisen, aber wenigstens nicht kostenintensiv übersetzt und juristisch beglaubigt vorlegen.

Was aber, fragte ich weiter, wenn jemand eine Europa - Rucksackrundreise macht. Wenn er mit dem Fahrrad, einem Zelt und der schweizer Identitätskarte (Ja, logisch, aber ich erwähnte es trotzdem nicht: natürlich ist auch ein schweizer Offiziersmesser mit von der Partie!) jeweils zwei bis drei Monate ein europäisches Land bereist und dann zum Nächsten weiterzieht? Also, keine Spuren, keine Stempel, keine Visa, keine Flugtickets hat ....

"Ja, dann kann er ja nichts beweisen!" Der bekommt dann die Kohle sofort, einfach so, ohne Beweise, ohne Tickets und Passkopien, ohne teure Übersetzungen von Dokumenten, die nun nachträglich noch ausgestellt werden müssen.


Und ich? Ja, ich habe mich weitergebildet, und nun bin ich der Doofe, so was geht in der Schweiz, denn die Kasse drohte mir schon, dass keinerlei Zahlungen getätigt werden würden, und daran sei ich dann auch selbst schuld, denn schliesslich hätte ich ja von Beginn an die Version der Radreise mit Zelt bringen können. Weshalb bloss hab' ich das nicht getan?!?

Ob's nun Kohle gibt oder nicht, steht zurzeit noch offen.



Die Schweiz, ein kleines, lustiges Land inmitten des europäischen Kontinents, das rundherum von Europa umgeben ist. Wir Schweizer sind ein, um das mal schweizerisch zu sagen, kurrliges Völkli, das auf Zehenspitzen stehend zu den grossen, europäischen Nachbarn rübersieht, sieht, manchmal auch nicht einsieht, sich abkapselt und meint dazuzugehören.

Wir schützen uns mit einem Reduit (Das ist so: Es gibt in der Schweiz fast keine 1, 2, 3, 4 oder 5-Zimmerwohnungen, sondern nur 1½, 2½, 3½, 4½ und 5½. Das heisst, fast jede Wohnung hat ein Reduit. Ja, und da setzen wir uns dann rein, wenn uns der Himmel auf den Kopf zu fallen droht, machen die Tür zu und warten bis "Es" vorbei ist.

Natürlich existieren in der Schweiz auch Gesetze die dem Schutze dienen, Schweizer schützen damit Geld, Kulturgüter, Tiere (hohe und vom Aussterben bedrohte), Menschen anderer Länder, Kulturkeise und Rassen und MEM's, letzteres sind mobile, ethnische Minderheiten. Und wir schützen all dies/e genau in dieser Reihenfolge.
Wie sie feststellen können, vermeiden wir Schweizer auch angsterzeugende und nicht antirassismusgesetzkonforme Ausdrücke wie Ausländer und Zigeuner. Nur eines haben wir vergessen mit Gesetzen zu schützen: uns selbst.

So, und nun werde ich mich für eine unbestimmte Zeit in den halben Raum meiner Wohnung zurückziehen, hinter mir die Tür schliessen und warten bis es wieder sicher ist.



Und Gott sprach, lächle denn es könnte schlimmer kommen - und es kam schlimmer!
Nach vielem Hin und Her, in Spanien wegen langer Sommerferien geschlossener Schulen unerreichbaren Sekretariaten und Professoren, kam es, wie es kommen musste: Ich erhielt eine "allerletzte Mahnung" meine Papiere einzureichen. Also bat ich eingeschrieben um Aufschub, den Umständen wegen. Ich erhielt keine Antwort.

Etwa drei Wochen nach Ablauf der Frist rief mich das Kiga an und fragte, was denn nun mit den Papieren sei. Ich wunderte mich über die Frage und wies darauf hin, dass ich keine Zusage auf den Fristverlängerungsantrag erhielt. Darauf hin wurde mir schnodderig erwiedert, dass "wenn man keine Absage kriege, das eine Zusage sei, das wäre doch wohl klar, oder?!"

Nun, ich wies nochmals darauf hin, dass die Kursdaten auf den Zertifikaten stehen, und ich nur noch eine Bestätigung der Musikschule auftreiben könnte, die ich besuchte um meine Kenntnisse der traditionellen, galizischen Musik und des Dudelsackspielens zu erweitern. Ich wies mehrmals darauf hin, dass diese Bestätigung nur einen Zweck hat, nämlich zu beweisen, dass ich über ein Jahr nicht in der Schweiz war. Mir wurde versichert, dass das klar sei und man mich verstanden hätte und dass das genau das sei, was noch fehle.

Und dann ging's rund. Da in Spanien die Sommerferien vorbei waren, waren alle da als ich anrief. Innerhalb nur drei Tagen war die Bestätigung ausgestellt, auf deutsch übersetzt (offiziell natürlich) und zu mir in die Schweiz geschickt worden. Ich sannte sie sogleich weiter an das Kiga. Das war an einem Freitag. Folgenden Montag rief ich dort die zuständige Sachbearbeiterin an und wies nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass diese Bestätigung nur dazu dient meine Abwesenheit zu bestätigen. Der Grund weshalb ich den Antrag auf die Arbeitslosenentschädigung stellte, war und bleibe nach wie vor meine Sprachausbildung.

Eine Woche später erhielt ich den negativen Bescheid. Die alleinige Begründung lautete "Dudelsackspielen befreie nicht von der Beitragspflicht"! Unterschrieben war der Fackel von eben jener Sachbearbeiterin.
Die Angelegenheit war vor Gericht - Ich bekam Recht, und Kohle ... hehe!


nach oben