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Papiere gibt es auch in der Schweiz
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Zurück in der Schweiz und vor dem Fernseher rollend und geniessend erhole ich mich
von den Strapazen der Rückreise. Am Zoll gab's auch keine Probleme. Zu meinem Berg
von Gepäck auf den runtergeklappten Rücksitzen fragte der Zollbeamte
nur: "Haben Sie was dabei?". Und ich entgegnete: "Schinken, Käse und
Wein, aber alles im Limit.". Er: "Gute Weiterfahrt."
Stimmte so ja auch, trotzdem wäre es sehr mühsam gewesen, für eine
allfällige Kontrolle alles aus- und wieder einzuladen.
Ich machte zuerst mal eine kurze, erholende Pause, begann mit der Stellensuche, suchte mir
ebenfalls eine neue Wohnung und zog dort nach kürzester Zeit schon ein.
Am 28. April meldete ich mich bei RAV und Kasse und die offizielle Anmeldung erfolgte auf
den 1. Mai.
Nach einem tollen Gespräch mit einer hochmotivierten, supernetten RAV Mitarbeiterin
wurden meine Papiere an die Kasse in Pratteln weitergeleitet, und dann ging's los!
Nach wenigen Tagen fand ich im Briefkasten das Schreiben der Kasse aus Pratteln, in dem
mir mitgeteilt wurde, dass Unterlagen fehlen würden. Also rief ich an und fragte
nach. Was mir dann erzählt wurde, kann ich nicht mehr mit genauem Wortlaut
weitergeben, aber sinngemäss lautete die Botschaft so:
Da ich in Spanien die Sprache lernte, muss ich beweisen, dass ich so und so viele Stunden
während so und so vielen Tagen / Monaten die Schule besuchte. Meine
Abschlusszertifikate reichen dazu nicht aus, es wird eine Bestätigung des
Attestierens am Unterricht verlangt. - Natürlich nicht nur das spanische Original,
sondern ebenfalls die juristisch beglaubigte Übersetzung. (Wieso nur kommt mir das so
bekannt vor?!?)
Und das über den Zeitraum von 367 Tagen.
Nun, solche Papiere habe ich nicht und werde ich vermutlich auch nicht auftreiben
können, da in Spanien Sommerschulferien von drei Monaten Dauer bestehen. Dass ich die
Sprache auch in den Ferien anwende, höre, lese und lerne, interessiert die schweizer
Kassenangestellte nicht. Sie meinte nur: "Keine Bestätigung, kein Geld!".
Nun, ich fragte nach wie denn das Weltreisende machen würden, schliesslich sind diese
unter Umständen auch etwas länger als ein Jahr unterwegs, und diese haben ja
schon gar nicht die Möglichkeit solche Unterlagen vorzulegen.
Die Kassenangestellte, es juckt mich hier den Namen zu nennen, meinte: "Diese bringen
eine Kopie des Passes und der Flugtickets.".
Nun gut, wer sich den Plausch erlaubt ein Jahr nichts zu tun, muss das zwar auch beweisen,
aber wenigstens nicht kostenintensiv übersetzt und juristisch beglaubigt vorlegen.
Was aber, fragte ich weiter, wenn jemand eine Europa - Rucksackrundreise macht. Wenn er
mit dem Fahrrad, einem Zelt und der schweizer Identitätskarte (Ja, logisch, aber ich
erwähnte es trotzdem nicht: natürlich ist auch ein schweizer Offiziersmesser mit
von der Partie!) jeweils zwei bis drei Monate ein europäisches Land bereist und dann
zum Nächsten weiterzieht? Also, keine Spuren, keine Stempel, keine Visa, keine
Flugtickets hat ....
"Ja, dann kann er ja nichts beweisen!" Der bekommt dann die Kohle sofort,
einfach so, ohne Beweise, ohne Tickets und Passkopien, ohne teure Übersetzungen von
Dokumenten, die nun nachträglich noch ausgestellt werden müssen.
Und ich? Ja, ich habe mich weitergebildet, und nun bin ich der Doofe, so was geht in der
Schweiz, denn die Kasse drohte mir schon, dass keinerlei Zahlungen getätigt werden
würden, und daran sei ich dann auch selbst schuld, denn schliesslich hätte ich
ja von Beginn an die Version der Radreise mit Zelt bringen können. Weshalb bloss hab'
ich das nicht getan?!?
Ob's nun Kohle gibt oder nicht, steht zurzeit noch offen.
Die Schweiz, ein kleines, lustiges Land inmitten des europäischen Kontinents, das
rundherum von Europa umgeben ist. Wir Schweizer sind ein, um das mal schweizerisch zu
sagen, kurrliges Völkli, das auf Zehenspitzen stehend zu den grossen,
europäischen Nachbarn rübersieht, sieht, manchmal auch nicht einsieht, sich
abkapselt und meint dazuzugehören.
Wir schützen uns mit einem Reduit (Das ist so: Es gibt in der Schweiz fast keine 1,
2, 3, 4 oder 5-Zimmerwohnungen, sondern nur 1½, 2½, 3½, 4½ und
5½. Das heisst, fast jede Wohnung hat ein Reduit. Ja, und da setzen wir uns dann
rein, wenn uns der Himmel auf den Kopf zu fallen droht, machen die Tür zu und warten
bis "Es" vorbei ist.
Natürlich existieren in der Schweiz auch Gesetze die dem Schutze dienen, Schweizer
schützen damit Geld, Kulturgüter, Tiere (hohe und vom Aussterben bedrohte),
Menschen anderer Länder, Kulturkeise und Rassen und MEM's, letzteres sind mobile,
ethnische Minderheiten. Und wir schützen all dies/e genau in dieser Reihenfolge.
Wie sie feststellen können, vermeiden wir Schweizer auch angsterzeugende und nicht
antirassismusgesetzkonforme Ausdrücke wie Ausländer und Zigeuner. Nur eines
haben wir vergessen mit Gesetzen zu schützen: uns selbst.
So, und nun werde ich mich für eine unbestimmte Zeit in den halben Raum meiner
Wohnung zurückziehen, hinter mir die Tür schliessen und warten bis es wieder
sicher ist.
Und Gott sprach, lächle denn es könnte schlimmer kommen - und es kam schlimmer!
Nach vielem Hin und Her, in Spanien wegen langer Sommerferien geschlossener Schulen
unerreichbaren Sekretariaten und Professoren, kam es, wie es kommen musste: Ich erhielt
eine "allerletzte Mahnung" meine Papiere einzureichen. Also bat ich
eingeschrieben um Aufschub, den Umständen wegen. Ich erhielt keine Antwort.
Etwa drei Wochen nach Ablauf der Frist rief mich das Kiga an und fragte, was denn nun mit
den Papieren sei. Ich wunderte mich über die Frage und wies darauf hin, dass ich
keine Zusage auf den Fristverlängerungsantrag erhielt. Darauf hin wurde mir
schnodderig erwiedert, dass "wenn man keine Absage kriege, das eine Zusage sei, das
wäre doch wohl klar, oder?!"
Nun, ich wies nochmals darauf hin, dass die Kursdaten auf den Zertifikaten stehen, und ich
nur noch eine Bestätigung der Musikschule auftreiben könnte, die ich besuchte um
meine Kenntnisse der traditionellen, galizischen Musik und des Dudelsackspielens zu
erweitern. Ich wies mehrmals darauf hin, dass diese Bestätigung nur einen Zweck hat,
nämlich zu beweisen, dass ich über ein Jahr nicht in der Schweiz war. Mir wurde
versichert, dass das klar sei und man mich verstanden hätte und dass das genau das
sei, was noch fehle.
Und dann ging's rund. Da in Spanien die Sommerferien vorbei waren, waren alle da als ich
anrief. Innerhalb nur drei Tagen war die Bestätigung ausgestellt, auf deutsch
übersetzt (offiziell natürlich) und zu mir in die Schweiz geschickt worden. Ich
sannte sie sogleich weiter an das Kiga. Das war an einem Freitag. Folgenden Montag rief
ich dort die zuständige Sachbearbeiterin an und wies nochmals mit Nachdruck darauf
hin, dass diese Bestätigung nur dazu dient meine Abwesenheit zu bestätigen. Der
Grund weshalb ich den Antrag auf die Arbeitslosenentschädigung stellte, war und
bleibe nach wie vor meine Sprachausbildung.
Eine Woche später erhielt ich den negativen Bescheid. Die alleinige Begründung
lautete "Dudelsackspielen befreie nicht von der Beitragspflicht"! Unterschrieben
war der Fackel von eben jener Sachbearbeiterin.
Die Angelegenheit war vor Gericht - Ich bekam Recht, und Kohle ... hehe!
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